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Die Wahl zum 19. Landtag in Rheinland Pfalz steht an.

Termin 22.März 2026

Das Wahlsystem für die Landtagswahl.

Die rechtliche Grundlage für die Wahlen und ihre Durchführung bildet das Landeswahlgesetz.

 

Wer darf Wählen?

Wählen dürfen bei der Landtagswahl alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Außerdem müssen Stimmberechtigte seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

 

Wie werden die Abgeordneten gewählt?

Die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz werden für jeweils fünf Jahre nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt (Artikel 80 Abs. 1 und 83 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz).

Der Landtag besteht im Regelfall aus 101 Abgeordneten. Davon werden 52 nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 49 werden nach Landes- und Bezirkswahlvorschlägen (sog. Landes- und Bezirkslisten) gewählt.

Das jetzige Verfahren wurde 1989 eingeführt und galt erstmals für die Landtagswahl 1991. Es löste das System der Verhältniswahl in Wahlkreisen ab.

Ausschlaggebend dafür, die Verhältniswahl mit einer Personenwahl in Wahlkreisen zu verbinden, war der Wille, den Wählern ein höheres Maß an Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtags" zu geben.

 

Wie wird gewählt?

Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen:

Eine Stimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Wahlkreisstimme) und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste (Landesstimme).
Mit den Landesstimmen entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien und Wählervereinigungen, mit den Wahlkreisstimmen darüber, welche Abgeordneten direkt gewählt sind.

Quelle: www.wahlen.rlp.de/landtagswahl

Derzeit läuft die Sanierung der Brücke an der Eichenmühle.

Hier einige Bilder über den Rückbau und Aufbau der neuen Konstruktion.

Nächste Termine

Datum:
Ort: Grillhütte
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Ort: Gemeindehaus
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Ort: Wird noch bekannt gegeben.